Anhängelast-Rechner mit Führerschein-Check
Ein Kombi mit 1.800 kg Anhängelast darf den Wohnwagen mit 1.400 kg ziehen: Bei 70 kg Stützlast (5 %) gehen 13 % der Zuladung an die Kupplung. Der Haken liegt woanders: Auto (2.180 kg) und Anhänger ergeben 3.580 kg zulässige Gesamtmasse – dafür reicht Klasse B nicht, Sie brauchen B96 oder BE.
So rechnet der Rechner
Der Rechner prüft jede Grenze, die gilt, und nennt die niedrigste:
- Anhängelast – der Wert aus den Fahrzeugpapieren, gebremst oder ungebremst.
- Zuladung – die Stützlast ist Anhängergewicht mal Stützlast-Anteil und muss in die Zuladung passen, die nach Insassen und Gepäck übrig bleibt.
- Zulässige Gesamtmasse und Zuggesamtmasse – optional, mit dem Leergewicht.
Auf deutschen und anderen EU-Seiten prüft er zusätzlich die Führerscheinklasse aus den zulässigen Gesamtmassen von Auto und Anhänger. Der Haken nennt die Grenze, die wirklich zählt – und das ist beim Wohnwagen oft der Führerschein.
Berechnet von AutoCalca mit derselben Rechenlogik wie der Rechner oben und das Rechenbeispiel unten.
Rechenbeispiel
Der Rechner oben öffnet mit genau diesem Fall: Kombi (zGM 2 180 kg, Anhängelast 1 800 kg) mit Wohnwagen 1 400 kg zGM, Stützlast 70 kg.
Eingaben
- Tatsächliches Anhängergewicht
- 1.400 kg
- Anhängelast gebremst
- 1.800 kg
- Zuladung
- 520 kg
- Insassen und Gepäck im Auto
- 260 kg
- Kupplung
- Kugelkopfkupplung
- Stützlast
- 5 %
- Anhänger hat eine eigene Bremse
- ja
- Zulässige Gesamtmasse des Autos
- 2.180 kg
- Zulässige Gesamtmasse des Anhängers
- 1.400 kg
Ergebnis
- Schwerster Anhänger, den Sie ziehen dürfen
- 1.800 kg
- Stützlast
- 70 kg
- Genutzte Anhängelast
- 78 %
- Anteil der Stützlast an der Zuladung
- 13 %
- Reserve bis zur Anhängelast
- 400 kg
- Reserve bis zur Zuladung
- 190 kg
Der Haken in diesem Fall: Ein Anhänger mit 1.400 kg drückt bei 5 % Stützlast 70 kg auf die Kupplung – 13 % Ihrer Zuladung, bevor jemand einsteigt. Alles passt; die Anhängelast von 1.800 kg ist die Grenze, die zählt. Ein Auto mit 2.180 kg und ein Anhänger mit 1.400 kg ergeben einen Zug von 3.580 kg – mehr, als Klasse B allein erlaubt: Sie brauchen die Schlüsselzahl B96 oder Klasse BE (Richtlinie 2006/126/EG, Art. 4 Abs. 4 Buchst. b; Schlüsselzahl 96).
Was in Deutschland gilt
Die Anhängelast steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I: Feld O.1 für gebremste, O.2 für ungebremste Anhänger. Die zulässige Stützlast finden Sie auf dem Typschild der Anhängekupplung und in der Betriebsanleitung; bei Pkw-Kupplungen ist sie meist viel kleiner als in den USA üblich. Nach StVZO § 44 soll die Stützlast mindestens 4 % des tatsächlichen Anhängergewichts betragen, muss aber nicht über 25 kg liegen.
Oft ist nicht die Anhängelast die Grenze, sondern der Führerschein. Mit Klasse B dürfen Sie einen Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse ziehen oder einen schwereren, wenn der Zug zusammen höchstens 3.500 kg zulässige Gesamtmasse hat. Mit der Schlüsselzahl 96 sind es bis 4.250 kg, darüber braucht es Klasse BE (Richtlinie 2006/126/EG, FeV § 6). Maßgeblich sind die zulässigen Gesamtmassen aus den Papieren, nicht das aktuelle Gewicht.
Mit Anhänger gilt außerorts und auf der Autobahn grundsätzlich Tempo 80; auf Autobahnen sind mit Tempo-100-Zulassung 100 km/h erlaubt.
Häufige Fragen
Wie viel darf mein Auto ziehen?
Die Anhängelast in Feld O.1 der Zulassungsbescheinigung (gebremst) bzw. O.2 (ungebremst). Zusätzlich müssen Stützlast, Zuladung und zulässige Gesamtmasse des Autos passen – der Rechner prüft alles.
Reicht mein Führerschein Klasse B für den Wohnwagen?
Wenn die zulässigen Gesamtmassen von Auto und Anhänger zusammen höchstens 3.500 kg betragen oder der Anhänger höchstens 750 kg hat, ja. Bis 4.250 kg brauchen Sie die Schlüsselzahl 96, darüber Klasse BE.
Wie hoch muss die Stützlast sein?
Mindestens 4 % des tatsächlichen Anhängergewichts (nicht mehr als 25 kg vorgeschrieben), höchstens der Wert der Kupplung und des Autos. Eine gut eingestellte Stützlast nahe am zulässigen Wert verringert das Pendeln.
Zählt die Stützlast zur Zuladung?
Ja. Sie drückt auf das Auto und geht von der Zuladung ab – zusammen mit Insassen und Gepäck.
Quellen
- Fahrerlaubnis-Verordnung, § 6 (Fahrerlaubnisklassen)
- Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (EUR-Lex)
- StVZO § 44 – Stützeinrichtung und Stützlast
- StVO § 3 – Geschwindigkeit
Zuletzt geprüft: